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Seit dem 1. März 2007 gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge". Ab jetzt können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung!

Seit dem 1. März 2007 gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge". Ab jetzt können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung! Die Bundesländer erstellen so genannte Luftreinhaltepläne, die als Grundlage für die Planungen der Städte dienen. Sie legen dann in Abhängigkeit der gemessenen Feinstaubbelastung fest, welche Gebiete nur von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden dürfen. Bereits zum 1. Juli wird der Raum Stuttgart eine Umweltzone einrichten. Außerdem planen Berlin, Hannover, Essen, Düsseldorf, Köln, Dresden, Frankfurt/Main, Mannheim, Karlsruhe, Augsburg, München und Freiburg noch dieses Jahr Umweltzonen zu benennen - andere Städte und Bundesländer folgen ab Anfang 2008.

Die wichtigsten Termine im Überblick:




Einstufung der Schadstoffgruppen

Von Fahrverboten ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Die Feinstaubplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.
  • Grün: Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und höher)
  • Gelb: Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
  • Rot: Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren. Die Umweltzonen sind durch ein Schild ausgewiesen, das um ein Zusatzzeichen ergänzt wird. Auf diesem Zusatzeichen sind alle Plaketten der vom Verbot nicht betroffenen Fahrzeuge dargestellt. Ab dem 01.01.2010 dürfen voraussichtlich nur Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzonen!

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Opel?

Das macht ein Blick in die Fahrzeugpapiere klar. Hierauf müssen Sie achten:
  • Bei Fahrzeugpapieren, die bis 30. September 2005 ausgestellt wurden (Fahrzeugschein), findet man den Schlüssel im Feld "Schlüsselnummer zu 1" an der 5. und 6. Stelle.
  • Bei Fahrzeugpapieren, die ab dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I), ist der Emissionsschlüssel in der 3. und 4. Stelle des Felds 14.1 angegeben.
Mit dieser zweistelligen Zahl ermitteln Sie die Schadstoffgruppe Ihres Opel Modells.

Emissionsschlüssel für Schadstoffgruppe 2
PKW
Diesel ab Werk 25 bis 29, 35, 41, 71

Emissionsschlüssel für Schadstoffgruppe 3
PKW
Diesel ab Werk 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Diesel nachgerüstet** Stufe PM* 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

Emissionsschlüssel für Schadstoffgruppe 4
PKW
Otto/Gas 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75***
Diesel ab Werk 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
Diesel nachgerüstet** Stufe PM* 1: 49 bis 52, Stufe PM* 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70, Stufe PM* 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66, Stufe PM* 4


Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.

Bei uns  bekommen Sie auf jeden Fall die richtige Plakette für Ihren Opel.

Wir zeigen ihnen gerne alle Möglichkeiten einer Nachrüstung auf eine umweltfreundliche Technik, um eine bessere Schadstoffgruppe zu erreichen. Denn wenn Sie jetzt einen Diesel mit einem Dieselpartikelfilter ausrüsten lassen, belohnt das der Staat mit einem Steuerbonus von 330,- Euro. Es kann unter Umständen ratsam sein, sich für einen neuen Opel zu entscheiden, der mit fortschrittlicher und umweltschonender Technik immer freie Fahrt hat.

*Stufe PM = Stufe Partikelminderung
**Durch Nachrüstung von Diesel-Pkw mit einem Dieselpartikelfilter lassen sich bessere Schadstoffgruppen erreichen und ggf. ein Fahrverbot umgehen.
***Gasfahrzeuge nach Richtlinie 88/77/EWG

Alle Angaben ohne Gewähr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.